Steuerliche Behandlung von Beiträgen und Leistungen der Unfallversicherung
Frankfurt,
23. Dezember 2009
Infolge eines Urteils des Bundesfinanzhofes hat das BMF (Bundesministerium für Finanzen) am 28. Oktober 2009 einen neuen Erlass zur Versteuerung der Beiträge und Leistungen der vom Arbeitgeber finanzierten Unfallversicherungen herausgegeben. Dieser gesagt, dass bei Verträgen ohne Direktanspruch des Arbeitnehmers im Leistungsfall nur die bis dahin beim aktuellen Arbeitgeber gezahlten Beiträge - statt wie bisher die Leistungen - zu versteuern sind. Vermittler und Versicherer sollten ihre Firmenkunden schnellstmöglich über diese Neuerung informieren.
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- Steuerbroschüre (Update Juli 2010)
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Eva Mohn
ACE European Group Limited
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